In unserer Reihe „Blei im Korrosionsschutz“ befassen wir uns mit der Bedeutung von Blei für unterschiedliche Fachgebiete des Korrosionsschutzes und den Auswirkungen der Reduzierung von Blei-Grenzwerten auf betroffene Branchen. Teil 1 fasst die wichtigsten Richtlinien und Verordnungen zur Gefahreneinstufung von Blei zusammen. Im darauffolgenden Teil 2 steht das Thema bleifrei Verzinken im Mittelpunkt. In Teil 3 gehen wir auf das Thema Blei im Trinkwasser ein. Nun widmen wir uns im Teil 4 mit dem Schwerpunkt „Blei in Beschichtungen“ einem hochrelevanten Thema für den Korrosionsschutz und die Sanierung schadstoffbelasteter Altbeschichtungen
Bleiverbindungen und andere Schadstoffe in Altbeschichtungen
Warum Blei in Beschichtungen noch heute ein Problem darstellt
Bleiverbindungen wie Bleiweiß und Bleimennige waren bereits in der Antike bekannt. Als farbgebende bzw. aktiv korrosionsschützende Pigmente wurden sie in Korrosionsschutzfarben seit Mitte des 19. Jahrhunderts über 140 Jahre hinweg eingesetzt. Es gibt kaum eine historische Stahlbrücke oder -konstruktion, die nicht eine Bleimennige-Grundbeschichtung trug oder trägt.
Aufgrund ihres hohen reproduktionstoxischen und karzinogenen Potenzials sind Beschichtungen mit Blei in Europa verboten. Die einzige Ausnahme bildet hier die Verwendung für originalgetreue Sanierungsarbeiten im Denkmalschutz. Längst haben aber vergleichbare, bleifreie Alternativen bei Korrosionsschutzbeschichtungen Einzug gehalten. Dennoch bildet Blei in Beschichtungen und andere Schadstoffe bei Sanierung oder Abriss älterer Stahlbauwerke auch heute noch ein zentrales Risiko.
Gefährliche Freisetzung von Schadstoffen bei Sanierung und Abriss
Bis Anfang der 1990-iger Jahre wurden Stahlbauwerke üblicherweise mit Beschichtungsstoffen geschützt, welche oft in nicht unerheblichen Konzentrationen Substanzen enthielten, die heute als gefährliche Schadstoffe eingestuft sind und somit in Beschichtungen nicht mehr eingesetzt werden dürfen. Beim Abstrahlen solcher Altbeschichtungssysteme zum Zweck der Sanierung oder beim Abriss und Trennschleifen/Brennschneiden kommt es zwangsläufig zur Bildung und Freisetzung staubförmiger, schadstoffhaltiger Partikel. Diese liegen dann in einer bezüglich des Arbeits- und Umweltschutzes sehr gefährlichen, z.B. lungengängigen, Form vor, so dass diese Arbeiten zwingend reglementiert werden müssen.
Traditionelle Korrosionsschutzpigmente und ihre modernen Alternativen
In der Vergangenheit hatten Pigmente wie Bleimennige, Bleiweiß, Blei- und Zinkchromat oder Bindemittel wie Teer-Epoxidharze im Zusammenspiel mit Asbest wichtige Aufgaben in Korrosionsschutzbeschichtungen. Blei-, Zink- und Chromverbindungen (häufig als gefährliches Chrom-VI) wurden einerseits als preiswerte und beständige Farbpigmente, andererseits als hervorragend wirksame Korrosionsschutzpigmente in Beschichtungen eingesetzt. Heute übernehmen v.a. der Zinkstaub und das Zinkphosphat letztere Aufgabe. Ihr historisches Pendant war oft die Bleimennige, ein typischer Vertreter für Blei in Beschichtungen. Zum Beispiel erhielt die in Bild 1 dargestellte Golden Gate Bridge ihre charakteristische Farbe von der Bleimennige-Erstbeschichtung.

Bei der Entnahme von Beschichtungsproben an historischen Stahlbauwerken stellt man oft fest, dass Bleimennige-Grundbeschichtungen selbst nach 100 Jahren noch fest auf dem Stahlsubstrat haften. Heute wird der Korrosionsschutz mit modernen, bleifreien Beschichtungssystemen realisiert, z.B. nach Blatt 100 gemäß TL KOR – Stahlbauten, Anhang A5.
Gefährdungspotenzial von Blei in Beschichtungen und weiteren Schadstoffen
In der Tabelle 1 sind die für Altbeschichtungen besonders relevanten Schadstoffe, ihre Funktion in der Beschichtung und ihr Gefährdungspotenzial zusammengefasst. Dieses ergibt sich aus der GHS-Einstufung der einzelnen Schadstoffe, welche der GESTIS-Stoffdatenbank der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) 1 entnommen wurde.
Tabelle 1: Gefährdungspotenzial, Funktion und Einsatzzeitraum relevanter Schadstoffe in Altbeschichtungen
(Tipp: In Mobiler Ansicht bitte den Bildschirm drehen.)
| Verbindung | Gefährdungspotenzial / GHS-Einstufung 1; 2 | Funktion in Beschichtungen | Applikation von Beschichtungsstoffen mit dieser Verbindung bis 3; 4 |
|---|---|---|---|
| Bleimennige Blei(II,IV)-oxid Pb3O4 | karzinogen Kat 2 reproduktionstoxisch Kat 1A Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kat 1 | Korrosionsschutz-Pigment | Bleimennige auf der Basis von Alkyd oder Öl bis 1991, auf der Basis EP bis 1985 |
| Bleiweiß Basisches Bleicarbonat Pb3(CO3)2(OH)2 | reproduktionstoxisch Kat 1A Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kat 2 | Pigment | ca. 1974 |
| Zinkchromat (Zinkgelb) ZnCrO4 Chrom sechswertig | karzinogen Kat 1A | Korrosionsschutz-Pigment | 1980 |
| Bleichromat (Chromgelb) PbCrO4 Chrom sechswertig | karzinogen Kat 1B reproduktionstoxisch Kat 1A Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kat 2 | Korrosionsschutz-Pigment | 1980-iger Jahre |
| Teer-EP/PAK (Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe) | Leitsubstanz Benzo(a)pyren: karzinogen Kat 1B reproduktionstoxisch Kat 1B keimzellenmutagen Kat 1B | Bindemittelzusatz bewuchsmindernd v.a. im Stahlwasserbau | 1996 bzw. 1991 |
| Asbest | karzinogen Kat 1A Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kat 1 | Füllstoff, Stellmittel (abrasiver Widerstand) v.a. im Stahlwasserbau | 1995 |
| PCB (Polychlorierte Biphenyle) | Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition) Kat 2 | Weichmacher u.a. im Stahlwasserbau | 1995 |
Sanierung, Abriss/Rückbau von Stahlbauwerken mit Schadstoff-belasteten Altbeschichtungen
Arbeitsschutz- und Umweltrisiken durch Blei in Altbeschichtungen
Sowohl bei der Sanierung als auch beim Abbruch/Rückbau älterer Stahlbauwerke kommt es beim Abstrahlen einer schadstoffhaltigen Beschichtung oder beim Trennschleifen/Brennschneiden der Teile zur teils massiven Freisetzung kleinster Beschichtungspartikel und damit der gefährlichen Schadstoffe. Deshalb spielen hier einerseits der Arbeitsschutz und andererseits der Schutz der Umwelt vor dem Eintrag dieser Substanzen eine übergeordnete Rolle. Beide Bereiche sind gesetzlich streng geregelt.
Die Freisetzung der belasteten Beschichtungspartikel muss örtlich stark begrenzt werden, z.B. durch
- Einhausung und Absaugung des kontaminierten Bereiches,
- Einrichtung von Schwarz-Weiß-Bereichen zur Minimierung der Verschleppung und
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und arbeitsmedizinische Überwachung bei Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte.
Das macht Blei in Beschichtungen zu einer der kritischsten Herausforderungen im Korrosionsschutz.
Gesetzliche Grundlagen und technische Regeln für den Umgang mit kontaminierten Altbeschichtungen
Detaillierte Informationen zum Gefährdungspotenzial durch die einzelnen Substanzen und Gemische und zu den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen beim Umgang mit kontaminierten Altbeschichtungen sind u.a. folgenden Gesetzen und Regelwerken zu entnehmen:
- CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 2
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), v.a. Abschnitte 3 und 4 5
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), v.a. § 5 6
- Technische Regeln für Gefahrstoffe, u.a.:
- ZTV-ING 4-3 3
- Asbest-/PAK-/PCB-/Blei-Leitfaden des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 4
- Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI), AGI-Arbeitsblatt K40 14
Der für diese Maßnahmen zusätzlich anfallende, erhebliche finanzielle Mehraufwand muss bei der Planung und Ausschreibung solcher Arbeiten unbedingt berücksichtigt werden. Um hier im Vorfeld Klarheit zu schaffen, sollte bzw. muss das Altbeschichtungssystem vor der Ausschreibung fachkundig beprobt und auf obige Gefahrstoffe hin analysiert werden. Im Asbest-/PAK-/PCB-/Blei-Leitfaden für die Entschichtung von mit schadstoffhaltigen Altanstrichen beschichteten Stahl(wasser)bauten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 4 heißt es dazu wörtlich:
„2.2.1 Schadstofferhebung/Voruntersuchung der Beschichtungsstoffe
Vor Beginn eines jeden Abbruchs bzw. Teilabbruchs oder jeder Instandhaltungs- oder Sanierungsarbeit (im Sinne des Anhangs II Nr. 1 der GefStoffV) an stahl- und maschinenbaulichen Anlagen und Betonflächen mit Verdacht auf asbest- und/oder PAK- und/oder blei- und/oder PCB-haltigen Beschichtungsstoffen ist eine Probeentnahme und Analyse der potenziell schadstoffbelasteten Beschichtungsstoffe durchführen zu lassen. Grundsätzlich ist zu unterstellen, dass Beschichtungsstoffe, welche bis 1995 im Bereich der baulichen (insbesondere stahl(wasser)baulichen) Anlagen der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) und auch sonstiger Anlagenbetreibenden hergestellt wurden, asbesthaltig sein können und häufig auch in Kombination mit Blei und/oder PAK und/oder PCB… auftreten können.“
Diese Probeentnahmen und Analysen sowie v.a. die fachkundige Einordnung und Interpretation der Ergebnisse sollten ausschließlich von Fachleuten durchgeführt werden, die ihre Erfahrung auf diesem Gebiet nachweisen können.
Die unabhängigen Fachleute und Gutachter der CorroConcept Korrosionsschutz Dresden GmbH führen solche Untersuchungen schon seit vielen Jahren durch. Wir unterstützen Sie daher sehr gern bei solchen Problemstellungen.
Entsorgung von kontaminiertem Strahlschutt – Regelsysteme und Strahlschuttanalyse
Bedeutung von Blei in Beschichtungen für die Planung und Ausschreibung von Sanierungsarbeiten
Bezüglich der Entsorgung des anfallenden Strahlschutts bei Sanierungsarbeiten an älteren Stahlbauwerken sind zwei Problemstellungen relevant:
- Abschätzung des Entsorgungsweges für die Ausschreibung (Leistungsbeschreibung) der Arbeiten und
- Bestimmung des tatsächlichen Entsorgungsweges über eine spätere Deklarationsanalyse am real angefallenen Strahlschutt
Die Abschätzung des Entsorgungsweges für die Ausschreibung/Leistungsbeschreibung kann im einfachsten Fall durch Zuordnung des betreffenden Beschichtungssystems vor Ort zu sogenannten Korrosionsschutz-Regelsystemen geschehen, die im Ingenieurbau-Regelwerk ZTV-ING 4-3 (2025-02), Anhang D 3, aufgelistet sind. Voraussetzung dafür ist aber das Vorliegen verlässlicher Daten zum applizierten Altbeschichtungssystem (exakte Markennamen/Bezeichnungen aller applizierten Beschichtungsschichten für den Erstschutz und für ggf. erfolgte Sanierungen/Ausbesserungen inkl. der jeweiligen Bindemittelbasis und Pigmentierung).
Fehlende Daten erfordern vorherige Analysen auf Schadstoffe wie Blei in Beschichtungen
Häufig liegen diese Informationen bei älteren Bauwerken nicht mehr vor oder sind unvollständig. In diesem Fall ist eine fachkundige Beprobung und Analyse der Altbeschichtungen unerlässlich. Oft gelingt es so, trotz der fehlenden Aufzeichnungen eine Zuordnung zu den o.g. Regelsystemen der ZTV-ING 4-3 zu erzielen. Das erfordert jedoch vom entsprechenden Fachpersonal viel Erfahrung.
Für den Fall, dass die Zuordnung zu den Regelsystemen nicht vorgenommen werden kann, ist zumindest für den Bereich der Ingenieurbauwerke (ZTV-ING 4-3, Anhang D) vorgeschrieben, dass vor Beginn der Sanierungsarbeiten eine oder mehrere Probestrahlflächen gemäß Merkblatt MES 93 anzulegen sind. Durch Analyse der Strahlschuttproben ist dann eine entsprechende Zuordnung zu treffen.
Einstufung und Vorgaben der Deponieverordnung
Eine erfolgreiche Zuordnung des betreffenden Beschichtungssystems zu einem bestimmten Korrosionsschutz-Regelsystem definiert dann auch, ob der bei den späteren Sanierungsarbeiten anfallende Strahlschutt wahrscheinlich als gefährlicher Abfall (Abfallschlüsselnummer 120 116*) oder eher als nicht gefährlicher Abfall (Abfallschlüsselnummer 120 117) deponiert werden muss oder ggf. sogar verwertet werden kann.
Gemeinsam mit den ggf. zu planenden Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen (abgesaugte Einhausung, PSA, Schwarz-Weiß-Bereiche…) fallen hier möglicherweise nicht unerhebliche Mehrkosten für die (Untertage-)Deponierung von gefährlichem Abfall an.
Die Entsorgung des Strahlschutts erfolgt durch einen dafür zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb. Zur Festlegung des tatsächlichen Entsorgungsweges (Deponieklasse) benötigt dieser eine repräsentative Strahlschuttanalyse des real angefallenen Strahlschutts. Als Grundlage dafür dienen die Vorgaben der Deponieverordnung 15.
Die entsprechenden Fachleute und Gutachter der CorroConcept Korrosionsschutz Dresden GmbH blicken auf eine lange Erfahrung bei der Beprobung, Analyse und Einschätzung des Gefährdungspotenzials von Altbeschichtungsstoffen zurück. Wir führen Untersuchungen auf Schadstoffe wie Blei in Beschichtungen schon seit vielen Jahren durch. Gern unterstützen wir Sie daher bei solchen Problemstellungen. Fragen Sie uns einfach an.
Fragen? Wir beraten Sie gerne.
Unser Experte, Dr. Jürgen Triebert, unterstützt Sie bei Fragen rund um Schadstoffe in Altbeschichtungssystemen, z.B. im Zuge der Vorbereitung von Ausschreibungen oder Sanierungsarbeiten. Dr. Jürgen Triebert ist langjähriges Mitglied des AGI-Arbeitskreises „Korrosions- und Betonschutz“ und hat im Zuge dessen unter anderem maßgeblich an der Erstellung des Arbeitsblattes K40 14 mitgewirkt. Als promovierter Chemiker mit mehr als 20 Jahren Erfahrung berät er Sie fachkundig zum Thema Blei in Beschichtungen und anderen Schadstoffen in Altbeschichtungen.

Dr. Jürgen Triebert
GeschäftsführerMehr Beiträge aus unserer Reihe „Blei im Korrosionsschutz“:
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV): „GESTIS-Stoffdatenbank“, Stand: 11.08.2025. URL: https://gestis.dguv.de/
- Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung): „Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“ vom 16.12.2008. URL: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32008R1272
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr: „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) 4-3“, Stand: 2025-02. URL: https://www.bast.de/DE/Publikationen/Regelwerke/Ingenieurbau/Baudurchfuehrung/Bau_node.html#a1076504
- Bundesministerium für Digitales und Verkehr: „Leitfaden für die Entschichtung von mit schadstoffhaltigen Altanstrichen beschichteten Stahl(wasser)bauten und sonstigen Bauwerken der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (Asbest-/PAK-/PCB-/Blei-Leitfaden)“, Stand: 19.12.2023. URL: https://izw.baw.de/publikationen/tr-w/0/Asbest-PAK-PCB-Blei-Leitfaden_2023.pdf
- Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung – GefStoffV) vom 26.11.2010, zuletzt geändert am 02.12.2024. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gefstoffv_2010/GefStoffV.pdf
- Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz – ArbSchG) vom 07.08.1996, zuletzt geändert am 15.07.2024. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ArbSchG.pdf
- Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): „TRGS 400: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“, Ausgabe Juli 2017. URL: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-400
- Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): „TRGS 500: Schutzmaßnahmen“, Ausgabe Sept. 2019. URL: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-500
- Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): „TRGS 505: Blei“, Ausgabe März 2021 mit Änderung vom 01.07.2022. URL: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-505
- Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): „TRGS 519: Asbest – Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“, Ausgabe Jan. 2014. URL: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-519
- Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): „TRGS 524: Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten in kontaminierten Bereichen“, Ausgabe Febr. 2010. URL: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-524
- Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): „TRGS 551: Teer und andere Pyrolyseprodukte aus organischem Material“, Ausgabe Aug. 2015. URL: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-551
- Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS): „TRGS 910: Risikobezogenes Maßnahmenkonzept für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen“, Ausgabe Febr. 2014. URL: https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/TRGS/TRGS-910
- Arbeitsgemeinschaft Industriebau (AGI): „Arbeitsblatt K40: Arbeiten in kontaminierten Bereichen für den Korrosionsschutz von Stahlbauten“, Februar 2022. URL: https://www.industriebau-online.de/product/agi-k40/ (kostenpflichtiges Dokument)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung – DepV) vom 27. April 2009, zuletzt geändert am 03.07.2024. URL: https://www.gesetze-im-internet.de/depv_2009/DepV.pdf


